AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN | Verkaufs- & Lieferbedingungen
I. ALLGEMEINES
1. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma GEMGATE GmbH, nachstehend GEMGATE genannt, liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde.
2. Sie gelten auch, wenn wir abweichenden Bedingungen des Bestellers, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall widersprochen haben.
3. Mündliche Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir diese schriftlich bestätigen.
4. Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.
5. Spätestens mit der Annahme der von GEMGATE gelieferten Ware gelten die Bedingungen als anerkannt.
II. ANGEBOT/AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
1. Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Bei Angeboten, deren Bestandteil Lagerware ist, bleibt Zwischenverkauf vorbehalten.
2. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten.
3. Nach Bestellung des Käufers kommt der Vertrag durch die Lieferung zustande bzw. durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, sofern diese vom Besteller ausdrücklich gewünscht wird. Für die Annahme, Umfang und Ausführung der Lieferung sind ausschließlich die schriftlich getroffenen und bestätigten Vereinbarungen maßgeblich. Mündliche Absprachen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien.
4. An allen Unterlagen wie z.B. Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und haben unverbindlichen Charakter. Änderungen im Zuge der technischen Weiterentwicklung behalten wir uns vor.
III. PREISE/ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Die Preise verstehen sich ab unserem Lager und schließen Nebenkosten wie Fracht, Verpackung oder Versicherung nicht ein. Verpackungen werden von uns zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
2. Die Preise sind unverbindlich empfohlene Preise ohne Mehrwertsteuer in EURO, sofern nicht explizit auf die Enthaltung der gesetzlichen Umsatzsteuer hingewiesen wird.
3. Sofern wir nicht per Nachnahme liefern und keine andere Vereinbarung vorliegt, sind unsere Rechnungen sofort zahlbar ohne Abzug.
4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen ab Rechnungsdatum sind wir berechtigt, ab dem ersten Verzugstage Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sowie Spesen ohne Nachweis zu fordern. Diese Berechtigung erwächst uns auch ohne besondere Inverzugsetzung.
5. Die Aufrechnungen von Zahlungen mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückhaltung von Zahlungen sind nicht zulässig.
IV. LIEFERZEIT
1. Fristen und Termine für Lieferungen sind unverbindlich. Die Ausführung von Lieferungen setzt voraus, dass alle technischen und kaufmännischen Voraussetzungen zur Erfüllung des Auftrages geklärt sind und vereinbarte Zahlungen geleistet wurden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängern sich Fristen und Termine entsprechend.
2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Frist bzw. zu dem vereinbarten Termin zum Versand gebracht oder abgeholt wurde.
3. Ist die Nichteinhaltung einer Frist oder eines Termins auf höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, unseren Betrieb betreffende Ereignisse zurückzuführen, die nicht von uns zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist bzw. der Termin angemessen. Dies gilt gleichermaßen für Ereignisse, die auf den Betrieb unseres Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von uns zu vertreten sind.
4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen werden sofort berechnet.
V. GEFAHRENÜBERGANG
1. Die Gefahr geht spätestens mit dem Versand oder der Abholung der Ware auf den Besteller über. Das gilt auch dann, wenn wir die Versandkosten tragen.
2. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die GEMGATE nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Besteller über.
VI. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferter Ware vor, bis der Besteller seine sämtlichen Verbindlichkeiten aus gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen erfüllt hat.
2. Der Besteller darf im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes die von GEMGATE gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verbinden. In diesem Fall erwerben wir Miteigentum gemäß §§ 947, 948 BGB.
3. Werden die von GEMGATE gelieferten Waren vom Besteller weiterveräußert, tritt der Besteller bereits jetzt in der Höhe seine Forderungen gegen den Erwerber an uns ab, die der Rechnungssumme der von GEMGATE gelieferten Waren entspricht.
VII. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER (FERNABSATZ)
1. Verbraucher sind bei Bestellungen im Online Shop berechtigt das Angebot nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung innerhalb von 14 Tagen ab Warenerhalt zu widerrufen und die Ware zurückzusenden. Die Widerrufsbelehrung ist im Online-Bestellvorgang enthalten. Hinsichtlich weiterer Informationen zum Widerrufsrechts verweisen wir auf die Widerrufsbelehrung, die ebenfalls auf der Website von GEMGATE einsehbar ist.
2. Die hiermit verbundenen Rücksendekosten werden vom Verbraucher getragen, sofern nicht anderweitig vereinbart.
VIII. GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG BEI MÄNGELN
1. Die Gewehrleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare Mängel hat der Besteller innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen. Der Besteller ist verpflichtet, uns eine detaillierte schriftliche Beschreibung der von ihm gerügten Mängel zur Verfügung zu stellen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Besteller innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung der davon betroffenen Mängel nicht in Betracht. Durch Bearbeitung eingehender Reklamationen verzichten wir nicht auf die vollständige Geltendmachung verspäteter oder unvollständiger Mängelrüge. Gewährleistungsrechte stehen nur den unmittelbaren Bestellern zu und sind nicht abtretbar.
2. Soweit ein von GEMGATE zu vertretender Mangel an der Kaufsache vorliegt, ist GEMGATE nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei Gebrauchsgeräten ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft.
3. Ist GEMGATE zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht in der Lage, schlägt die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl oder verzögert sich diese aus Gründen, die GEMGATE zu vertreten hat, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
4. Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderweitig ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers ausgeschlossen. GEMGATE haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet GEMGATE nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
5. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung – insbesondere übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel sowie physikalische und chemische Einflüsse, sofern sie nicht von GEMGATE zu verantworten sind.
6. Eine Haftung für durch Fehlfunktion von Pumpaggregaten verursachte Schäden ist ausgeschlossen, wenn nicht nachweisbar ein Alarmschaltgerät installiert ist.
7. Eine vollständige Klärung der Ausfallursache ist nur dann möglich, wenn das bemängelte Produkt ungeöffnet an GEMGATE zurückgesandt wird. Eine Öffnung/Zerlegung des Produkts ist daher nicht zulässig. Ist bei der Überprüfung kein Mangel feststellbar bzw. hat GEMGATE diesen nicht zu verantworten, so trägt der Besteller die Kosten der Untersuchung/Reparatur.
8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
9. Rückgriffsansprüche gemäß § 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit GEMGATE abgestimmte Kulanzregelungen und setzen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Rügeobliegenheit, voraus.
10. GEMGATE kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen zur Kaufpreiszahlung nicht mindestens in dem Umfang erbracht hat, der dem Wert der mangelhaften Sache entspricht.
IX. RÜCKTRITT VOM VERTRAG
1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn GEMGATE die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang unmöglich wird.
2. Für den Fall unvorhersehbarer Ereignisse im Sinne des Absatzes IV und für den Fall der sich nachträglich herausstellenden Unmöglichkeit der Ausführung unserer Leistungen, steht GEMGATE das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
X. RÜCKGABE
1. Bei Warenrückgaben mit unserer Zustimmung hat der Besteller uns die Ware frachtfrei und in einwandfreiem Zustand zur Verfügung zu stellen. Lagerartikel werden nach Abzug von mindestens 20% Rücknahmekosten zurückgenommen. Sonderartikel sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Warenrückgaben ohne unsere Zustimmung sind ausgeschlossen.
XI. ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND
1. Erfüllungsort ist der Ort des Firmensitzes der GEMGATE GmbH, Eggeweg 3, D-32825 Blomberg, Deutschland.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz von GEMGATE GmbH zuständig ist.
3. GEMGATE ist auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.